Zeitarbeit mit Übernahmeoption – die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis ist sinnvoll. Was müssen Sie als Zeitarbeiter darüber wissen?
Es gilt die 18-Monats Frist (Höchstüberlassungsdauer) für Zeitarbeiter, die vorsieht, dass kein Leiharbeiter länger als 18 Monate am Stück bei einem Betrieb tätig sein soll. Ziel ist dieses Gesetzes ist es, so viele Zeitarbeiter wie möglich eine feste Anstellung zu ermöglichen.
Zeitarbeit mit Übernahmeoption – Wie läuft die Übernahme in den Zielbetrieb ab?
Der Zeitarbeiter muss seinen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen kündigen. Mit Auflösung des Vertrags ist der Arbeitnehmer also nicht mehr vertraglich an das Zeitarbeitsunternehmen gebunden und kann somit eine Festanstellung bei einem anderen Unternehmen annehmen. Zum Abschluss der Vertragsauflösung ist das Zeitarbeitsunternehmen auch verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer ein Zeugnis auszustellen, das dieser dann zum Beispiel für zukünftige Bewerbung nutzen kann.
Zeitarbeit mit Übernahmeoption – So erhöhen Sie die Chance auf Übernahme
Sind Sie an einer Übernahme interessiert, sollten Sie mit Ihren direkten Vorgesetzten im Einsatzbetrieb frühzeitig Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeiten einer Übernahme zu besprechen. Wie in jedem anderen Job, so gilt auch hier, dass Sie sich und Ihre Fähigkeiten gut verkaufen sollten. Dazu kommen die sog. „Sekundärtugenden“ wie Pünktlichkeit, Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit und Motivation.
Nehmen Sie Ihre spätere Übernahme voraus und zeigen Sie das auch. Zeigen Sie Ihrem Vorgesetzen und Ihrem Team Einsatzbereitschaft und Interesse. Wenn der Betrieb Sie als gut geeignet einschätzt, wird er im Zweifelsfall auf ihre Arbeitskraft zurückgreifen, statt sich zeitraubend später einen neuen Kandidaten zu suchen.
Ich wurde in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Was erwartet mich nun?
Glückwunsch! Sie haben sich an Ihrem Arbeitsort bewährt, Sie haben sich eingelebt und einer Übernahme steht nun nichts mehr im Wege. Erfahren Sie nun, wie nun die nächsten Schritte aussehen könnten, die Sie erwarten:
- Eine erneute formale Bewerbung ist nicht notwendig, da der Betrieb Sie ja bereits kennt.
- Der Betrieb kann mit Ihnen eine verkürzte Probezeit von bis zu sechs Wochen vereinbaren.
- Sie haben nun nach dem Equal-Pay-Grundsatz Anspruch auf dieselbe Entlohnung wie die Stammarbeiter des Betriebes
- Auf jeden Fall gesetzlich unwirksam ist eine Klausel im „Überlassungsvertrag“, die eine Einstellung der Leiharbeitnehmers im Einsatzbetrieb nach Ablauf des Arbeitsvertrages mit dem Leiharbeitsunternehmen ausschließt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich doch einfach an Ihren Personaldisponenten in Ihrer Zeitarbeitsfirma. Man wird Ihnen sicherlich viele Fragen beantworten können, denn auch eine Zeitarbeitsfirma ist, langfristig, daran interessiert das beide Parteien, also Sie als Mitarbeiter und der Kundenbetrieb zufrieden ist.