FAQs – Antworten auf die häufigsten Kundenfragen
Was Sie schon immer über Zeitarbeit wissen wollten (und sollten). Informieren Sie sich jetzt hier über die Merkmale der Zeitarbeit.
Antworten auf die häufigsten Kundenfragen
Gleiches Geld für gleiche Arbeit – was bedeutet “Equal Pay”?
Der Begriff “Equal Pay” entspringt dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser ist gesetzlich festgeschrieben und gilt für alle. Kernaussage ist, dass Arbeitnehmer bei gleicher Tätigkeit gleich behandelt werden müssen, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder eben Beschäftigungsverhältnis.
Ein Zeitarbeitnehmer hat für die Dauer der Überlassung also Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie die Festangestellten des Betriebes in derselben Funktion.
Abweichende Regelungen gelten, wenn für die jeweilige Branche des Zeitarbeitnehmers ein Tarifvertrag vereinbart wurde. Diese garantieren eine faire Entlohnung.
In der Regel erwerben Sie als Zeitarbeitnehmer nach mindestens 9 monatiger Einsatzdauer im gleichen Betrieb den Equal-Pay Anspruch.
Werde ich als Zeitarbeitnehmer auch in einsatzfreien Zeiten bezahlt?
Natürlich werden Sie auch in Zeiten ohne Einsatz bezahlt. Dies schreibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so vor. Demnach haben Sie in Zeiten ohne Beschäftigung Anspruch auf den Mindestlohn, der in Ihrer Branche gilt.
Wer ist bei der Zeitarbeit mein Arbeitgeber?
Der Arbeitsvertrag wird mit dem Entleihunternehmen geschlossen. Dieses stellt also den Arbeitgeber dar.
Bin ich als Zeitarbeitnehmer sozialversichert?
Wie jeder andere Arbeitnehmer auch sind Sie bei der Zeitarbeit sozialversichert und es werden Beiträge zur Sozialversicherung angeführt.
Wieviel Urlaub können Zeitarbeiter beanspruchen?
Natürlich haben Sie als Zeitarbeiter auch Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr ergibt sich dabei aus dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag. In den DGB-Tarifverträgen sind dies 24 Arbeitstage im ersten Beschäftigungsjahr. Mit längerer Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Urlaubsdauer auf bis zu 30 Arbeitstage.
Bisweilen erhalten Sie auch Urlaubsgeld. Dies ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Das Urlaubsgeld wird in der Regel in einem Tarifvertrag geregelt.
Verdient man in der Zeitarbeit weniger?
Im Gegenteil! Während der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 9,60 Euro pro Stunde liegt, liegt er in der
Zeitarbeit bei 10,45 Euro (EG1= Anlerntätigkeit). Zudem gibt es eine Vielzahl von Branchen- und Einsatzzuschlägen. Seit 2017 gibt au erdem
Gesetzliche Bestimmungen, wonach nach Sie nach einer bestimmten Einsatzzeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft
Bekommen müssen. Kurioserweise verdienen Zeitarbeiter aber bereist von Anfang an mehr. Zeitarbeiter liegen mit ihren
Einkommen fast immer über den Einkommen der Stammbelegschaft.
“Zeitarbeit” macht sich auf dem Lebenslauf nicht gut”.
Warum sollte sich etwas auf dem Lebenslauf schlecht machen, was Sie persönlich und vor allem auch beruflich weiterbringt? Sie sammeln Erfahrung, die Ihnen die Tore für weitere berufliche Schritte öffnet, und Sie verdienen Geld. Das wird Ihnen jeder Personaler oder Recruiter bestätigen. Was sich auf dem Lebenslauf schlecht machen würde, wäre es, in der Passivität zu verharren.
Darüber hinaus bietet die Zeitarbeit Vorteile für verschiedene Zielgruppen, die es auf herkömmlichen Weg eher schwer haben, in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu gelangen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung?
Die Arbeitsvermittlung wird von der öffentlichen Hand finanziert (Arbeitgeber, Jobcenter) und dient der Vermittlung des Arbeitssuchenden in ein festes Arbeitsverhältnis. Bei der Arbeitnehmerüberlassung geht es dagegen um die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitnehmern an Betriebe, die erhöhten Bedarf an Arbeitskraft haben. Oftmals münden die Einsätze jedoch in einem festen Arbeitsverhältnis.
Wer kontrolliert die Zeitarbeit?
- Zeitarbeit gehört zu den am strengsten kontrolliertesten Branchen in Deutschland
Die Zeitarbeit ist eine der am stärksten reguliertesten Branchen in Deutschland. Oberste Aufsichtsbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit. Diese vergibt auch die Lizenzen an Unternehmen, wenn diese Arbeitnehmerüberlassung betreiben wollen. Zudem werden alle Unternehmen der Branche mindestens alle 4 Jahre, regelmäßig kontrolliert. Neben der Arbeitsagentur werden Zeitarbeitsfirmen auch ständig von seitens der Finanzämter, Kranken und -Rentenversicherung, sowie der Berufsgenossenschaften kontrolliert. Ziel ist es für einen fairen Wettbewerb und gesetzeskonforme Arbeitsverhältnisse zu sorgen.
Wenn Sie sich für einen Job in der Zeitarbeit interessieren, achten Sie darauf, dass die Firma in einem Branchenverband Mitglied ist. Dies bietet Ihnen zusätzliche Sicherheiten, da Mitglieder zwingend an die Tarifverträge und den Verbandskodex halten müssen. In Deutschland gibt es zwei Verbände. Den BAP und den IGZ.